Heiliger Nikolaus Wetterfahne

Stiftung St. Nikolai Zukunft schenken

Die Hauptkirche St. Nikolai erhalten und fördern

Die Stiftung St. Nikolai ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Sie ist als kirchliche Förderstiftung anerkannt und dazu berechtigt, Spendenbescheinigungen auszustellen.

Die Satzung der Stiftung bestimmt als alleinigen Zweck die Förderung des gemeindlichen Lebens an der Hauptkirche St. Nikolai.

Die Stiftung St. Nikolai hat den Neubau der Taufkapellenorgel, die Restaurierung und Erweiterung der Hauptorgel und das Orgelmusikprogramm mit insgesamt mehr als 100.000 Euro unterstützt.

Wenn die diakonischen Projekte an der Hauptkirche zusätzliche Unterstützung benötigen, kann die Stiftung St. Nikolai finanzielle Lücken schließen.

Die Stiftung St. Nikolai leistet einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung und Umgestaltung der Taufkapelle.

Zustiften: Zukunft schenken

Die Stiftung St. Nikolai ist dem Ewigkeitsgedanken des Stiftungsrechts verpflichtet. Das Stiftungsvermögen wird sicher und gewinnbringend erhalten, die Erträge aus dem Vermögen fließen den satzungsgemäßen Zwecken zu. Dadurch wirken Zustiftungen nicht nur einmalig, sondern jedes Jahr aufs Neue.

Jede Zustiftung vergrößert die Möglichkeiten der Stiftung, für die Zukunft von St. Nikolai zu wirken: für die diakonische Arbeit, für das musikalische und kulturelle Angebot, für den Erhalt des Kirchengebäudes.

Welche Vorteile hat eine Zustiftung?

  • Ihre Spende wirkt nachhaltig und fortwährend.

  • Sie ermöglichen Angebote an der Hauptkirche St. Nikolai, die es sonst nicht geben könnte.

  • Sie helfen, die Nikolai-Kirche als lebendiges Denkmal für die Zukunft zu erhalten.

  • Sie reihen sich ein in die jahrhundertealte Tradition des Stiftens und des Mäzenatentums.

  • Zustiftungen genießen erweiterte steuerliche Vorteile.

Wie können Zustiftungen getätigt werden?

  • Spenden können ab 5.000 Euro zu Lebzeiten oder per testamentarischer Verfügung als Zustiftungen in das Stiftungsvermögen erfolgen. Es genügt der Vermerk „Zustiftung“ bei der Überweisung auf das Konto der Stiftung.

  • Größere Zustiftungen können ab 50.000 Euro mit einem Namen (etwa der Stifterin oder des Stifters) verbunden und für bestimmte Aufgaben innerhalb des Stiftungszwecks vorgesehen werden.

    • Solche Namensfonds verbinden eine langfristige Förderung von St. Nikolai mit dem besonderen Gedenken an die Stifterin oder den Stifter. Sie werden innerhalb des Stiftungsvermögens angelegt, die Erträge jedoch separat ausgewiesen und jährlich dem jeweiligen Zweck zugeführt.